Rechtsprechung
BGH, 27.11.1968 - I ZR 7/67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer unentgeltlichen Abgabe von Waren zum Zwecke der Erprobung - Regeln bei der Abgabe von kostenlosen Warenproben an Kliniken, Krankenhäuser und ähnliche Institutionen - Probezweck bei der Abgabe von Säuglingsnahrungsmitteln an eine Klinik - Zulässiger ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.02.1965 - Ib ZR 51/63
Kleenex
Auszug aus BGH, 27.11.1968 - I ZR 7/67
Rechtsprechung und Schrifttum stimmen darin überein, daß das Verschenken von Waren insbesondere dann in der Regel nicht gegen § 1 UWG verstößt, wenn die unentgeltliche Abgabe von Waren deren Erprobung dient (BGHZ 43, 278, 280 [BGH 26.02.1965 - Ib ZR 51/63] - Kleenex). - BGH, 22.02.1957 - I ZR 68/56
Werbung durch Massenverteilung von Warenproben
Auszug aus BGH, 27.11.1968 - I ZR 7/67
Dabei ist davon auszugehen, daß die Warenmenge, die zur Untersuchung der Ware auf ihre Eigenschaften abgegeben werden darf, einmal von der Art und Beschaffenheit der in Betracht kommenden Ware abhängt (BGHZ 23, 365, 367 [BGH 22.02.1957 - I ZR 68/56] - Suwa), zum anderen von dem Erprobungszweck, dessen Inhalt und Umfang von einem billigenswerten Vorhaben des Erprobenden abhängen kann.